Juristische Stellungnahme des Bistums

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Datum:
Fr. 23. Feb. 2024
Von:
sst

zum AZ-Artikel "Zwei Pfarrer und drei angebliche Morde" vom 23.02.2024

Juristische Stellungnahme des Bistums zu einem Artikel in der AZ vom 23. Februar 2024 unter der Überschrift „Zwei Pfarrer und drei angebliche Morde“

Das Bistum schreibt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf Ihre Berichterstattung vom heutigen Tag mit der Überschrift „Zwei Pfarrer und drei angebliche Morde".

Zunächst möchten wir anmerken, dass wir es sehr befremdlich finden, dass Sie dem Bistum vor Veröffentlichung des Beitrags in Ihrem Online-Auftritt keine Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben haben. Entspricht das Ihrem journalistischen Selbstverständnis?

Hätten Sie uns Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben, wären zwei Fehler in der Berichterstattung leicht zu vermeiden gewesen:

1. Sie schreiben: „Doch auf Anfrage unserer Zeitung erklärte die Aachener Staatsanwaltschaft vergangene Woche, dass keine Strafanzeigen wegen Mordverdachts gegen die beiden Geistlichen vorlägen – auch nicht vom Bistum Aachen, das von Stefan W.s Mordvorwürfen allerspätestens 2023 erfahren hatte."

Richtig ist: Das Bischöfliche Generalvikariat hat mit Schreiben vom 13. Juli 2023 bei der Staatsanwaltschaft Aachen Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der in der Klageschrift von Stefan W. geschilderten Morde gestellt. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat mit Schreiben vom 4. August 2023 das Bischöfliche Generalvikariat über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens informiert.
Da, wie Ihnen ausweislich Ihrer Berichterstattung vom heutigen Tag bekannt ist, beide Pfarrer bereits 1983 bzw. 1994 verstorben sind, wäre eine Strafanzeige gegen beide Pfarrer von vornherein fruchtlos gewesen, weil die Staatsanwaltschaft gegen Verstorbene keine Ermittlungsverfahren einleitet. Deshalb war es erforderlich, eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen.
Mit Ihrer Berichterstattung bringen Sie allerdings zum Ausdruck, dass das Bistum Aachen sich nicht an seine eigene Ankündigung vom „Sommer 2023" gehalten hat, jeden einzelnen Verdachtsfall der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen. Dieser Vorwurf ist, wie dargelegt, haltlos, und wir fordern Sie auf, dies in Ihrer Berichterstattung zu korrigieren.

2. Zudem schreiben Sie: „Allerdings werden im Generalvikariat, dem Verwaltungssitz des Bistums Aachen in der Nähe des Doms, auch sogenannte Acta Secreta geführt, also Geheimakten." 
Sie nehmen insoweit Bezug auf das Aachener Missbrauchsgutachten, das vom Bistum Aachen im Herbst 2020 veröffentlicht wurde.
Besagtem Gutachten ist allerdings zu entnehmen, dass derartige Akten in der Vergangenheit geführt wurden. Es ist also sachlich falsch, dass im Bistum Aachen derartige Geheimakten geführt werden. 
Ein solches Geheimarchiv wird im Bistum Aachen nicht geführt, wie die Hauptabteilungsleiterin Personal, Frau Onorato-Simonis bestätigt. Vielmehr werden alle unsere Personalakten ordnungsgemäß und vorbildlich nach den entsprechenden Vorschriften geführt.

Wir fordern Sie auf, auch diese Aussage in Ihrer Berichterstattung unverzüglich zu korrigieren.

Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich das Bistum Aachen die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Ihre Zeitung vorbehält, sofern Sie die vorbezeichneten Punkte nicht unverzüglich in der erforderlichen Form richtigstellen.

Freundliche Grüße

Gabriela Pokall
Justitiarin
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)