Der Krisenstab der Pfarrei St. Sebastian informiert:
Die Neufassung der CoronaSchVO mit Gültigkeit ab dem 25.01.2021 verlangt das Tragen von medizinischen Masken* in Gottesdiensten. Wir bitten ab sofort dringend um Berücksichtigung!
(*Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).)
"Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands (...) 3. während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz."