Sie können einen Kirchenaustritt jederzeit widerrufen. Die Zahl der Menschen, die jährlich den Weg in die katholische Kirche zurückfinden, steigt. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- Begegnung mit glaubwürdigen Christen, die das Leben in der Kirche in neuem Licht erscheinen lassen;
- die Geburt eines Kindes, dem der Weg zu einem Leben in der Kirche eröffnet werden soll;
- der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis;
- Schicksalsschläge;
- die Suche nach Lebenssinn oder besondere positive Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen.
Um wieder in die katholische Kirche eintreten zu können, sind drei Schritte erforderlich:
1. ein Gespräch
2. praktische Vorbereitungen
3. die Feier der Wiederaufnahme
Erster Schritt: ein klärendes Gespräch
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem/einer katholischen Seelsorger/-in.
Dies kann der Pfarrer oder ein(e) hauptamtliche(r) kirchliche(r) Mitarbeiter/-in der Pfarrgemeinde sein, in der Sie wohnen.
Es kann auch jede(r) andere Priester oder Seelsorger/-in sein, der/die für Sie gut erreichbar ist und zu dem/der Sie Vertrauen haben.
Eine nur schriftliche Eintrittserklärung Ihrerseits an irgendeine Pfarrgemeinde genügt nicht!
Mit Ihrem Gesprächspartner werden Sie über die Motive für Ihren damaligen Kirchenaustritt wie auch über Ihre Wünsche, Erwartungen und Vorstellungen im Blick auf Ihr Leben als Christ/-in sprechen. Steht die Ernsthaftigkeit Ihres Wiedereintrittswunsches fest, folgt der nächste Schritt.
Zweiter Schritt: Praktische Vorbereitungen
Gemeinsam mit Ihrem Gesprächspartner stellen Sie beim Bischöflichen Generalvikariat einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Kirche. Er enthält die für die Kirche wichtigen Angaben zu Ihrer Person. Erforderlich sind folgende Dokumente:
1. Austrittsbescheinigung aus der kath. Kirche (haben Sie vom Amtsgericht erhalten);
2. Taufurkunde bzw. Auszug aus dem Taufbuch der Gemeinde, in der Sie getauft wurden;
3. Nachweis Ihrer Firmung (erhalten Sie in der Gemeinde, in der Sie gefirmt wurden);
4. Ihren Personalausweis.
Sollten Sie weder Tauf- noch Firmurkunde besitzen, wird Ihnen Ihr Gesprächspartner helfen, sie zu besorgen.
Der Bischof beauftragt dann einen Priester, Sie wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen. Die Taufe, die Sie früher bereits empfangen haben, bleibt für das ganze Leben gültig und wird nicht wiederholt. Sollten Sie noch nicht gefirmt sein, kann Ihnen der Priester im Rahmen der Wiederaufnahmefeier das Sakrament der Firmung spenden.
Dritter Schritt: Die Feier der Wiederaufnahme
Die Wiederaufnahme geschieht im Rahmen einer schlichten gottesdienstlichen Feier in einer Kirche. Der zur Wiederaufnahme beauftragte Priester, zwei Christ(-inn)en als Zeugen und eventuell andere von Ihnen gewünschte Personen nehmen daran teil. Nachdem Sie das Glaubensbekenntnis gesprochen haben, nimmt der Priester Sie wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche auf.
Wenn Sie es wünschen, kann Ihre Wiederaufnahme auch in einem Gemeindegottesdienst – sei es in dem Ihrer Pfarrgemeinde oder auch in dem einer Wahlgemeinde - stattfinden.
Von Ihrer Wiederaufnahme erhalten Ihre Pfarrgemeinde, Ihre Taufgemeinde, das Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt Nachricht.
Mit Ihrer Wiederaufnahme können Sie…
wieder die Sakramente empfangen und Ihre anderen Rechte als Christ/-in in der Kirche wahrnehmen (Patenschaften; Kandidatur für Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand und Teilnahme an den vielfältigen Aufgaben im Leben einer Gemeinde).
Ebenso verpflichten Sie sich,
den Auftrag der Kirche Ihren Möglichkeiten entsprechend mitzutragen. Dazu gehört auch der finanzielle Beitrag, der gewährleistet, dass die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann.