Wahl der Kirchenvorstände und des Rates des Pastoralen Raums
Die Vorschlagslisten für beide Wahlen werden hiermit veröffentlicht.
Für die Wahl des Kirchenvorstandes gilt:
Nach § 8 Absatz 5 Satz 2 der KV-Wahlordnung besteht die Möglichkeit bis zum 10.10.2025 Ergänzungsvorschläge für die Vorschlagsliste der Kandidaten des Kirchenvorstandes einzureichen. Hierfür benötigt der Ergänzungskandidat laut § 9 Absatz 2 der Wahlordnung von mindestens 10 wahlberechtigten Personen Ihre Unterschrift und die Angabe des vollständigen Namens und dem Erstwohnsitz.
Vorschlagsliste Kirchenvorstand
Vorschlagsliste Rat des Pastoralen Raumes Würselen
Weitere Informationen zu beiden Wahlen:
https://www.bistum-aachen.de/Service-fuer-Gemeinden/